Bei fossilen Brennstoffen wie Kohle, Erdgas oder Öl handelt es sich um nicht erneuerbare Energieträger. Wenn diese durch erneuerbare Energien wie Sonnen- oder Windenergie ersetzt werden, spart dies nicht erneuerbare Primärenergie ein.
Die Einsparung von nicht erneuerbarer Primärenergie setzt aber nicht zwingend voraus, dass auf erneuerbare Energien umgestellt wird. So kann z. B. auch durch einen Austausch von Nachtspeicheröfen durch eine Gasheizung Primärenergie eingespart werden, weil Erdgas einen wesentlich höheren Wirkungsgrad hat als elektrische Energie. Zur Einsparung von Primärenergie können auch der Einbau einer Wärmepumpe oder der Anschluss der Wohnung an eine Anlage mit Kraft-Wärme-Kopplung führen.
Maßnahmen zum Klimaschutz sind vor allem solche, durch die CO2 eingespart wird, etwa die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage, um elektrischen Strom zu produzieren.
Maßnahmen zur Einsparung von Primärenergie und zum Klimaschutz sind zwar duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahmen, sie berechtigen den Vermieter aber nicht zu einer Modernisierungsmieterhöhung. Wird mit der Maßnahme aber gleichzeitig Endenergie eingespart, handelt es sich um eine energetische Modernisierung, die zu einer Mieterhöhung berechtigt.